Sep 24 2007
Spurensuche
Gestern am späten Abend zufällig am Berliner Büro von Plazes vorbeigedackelt. Festgestellt, dass sich die Plazer eine Etage mit der Deutschen Gesellschaft für Verortung (oder so) teilen. Nicht gewusst, was ich draus machen soll.
Und darüber nachgedacht, wieviele der Teilnehmer der am Samstag von mir versäumten Demo gegen die Datensammelwut wohl unter der Überschrift des social networking bei Plazes ihre Spuren hinterlassen. Habe mich übrigens schon selbst gelegentlich dabei erwischt (s.o.).
Wäre ein gutes Diplomarbeitsthema, das.
4 Kommentare zu “Spurensuche”


Wer sich für Freiheit einsetzt, sollte doch auch Befürworter einer umfassenden Meinungsfreiheit bezüglich politischer Fragen sein. Da müßten sich die Gegner der Überwachung doch eigentlich auch für die Abschaffung des § 130 STGB einsetzen.
Die “Deutsche Gesellschaft für Verortung” ist unsere Firma hier in Berlin. Infrastruktur und Daten sind in der Schweiz. Ich denke, dass wir mit dem Thema Datenschutz vernünftig umgehen, schliesslich bleibt es jedem selbst überlassen, wann und wo er Plazes in welcher Genauigkeit (genaue Adresse, Stadt etc.) benutzt. Man muss ja nicht gleich seine genaue Wohnungsadresse eingeben, die Angabe der Stadt reicht aus und die Freunde wissen dann schon, wo man sich aufhält. Abgesehen davon kann man sich auch anynom anmelden.
Natürlich macht die Nutzung von solchen Services keinen Sinn, wenn man keine Datenspuren hinterlassen will. Im Unterschied zur staatlichen Überwachung kann man es sich bei social networks und Diensten wie Plazes aussuchen ob man mitmachen will.
Hey, ein Mitleser! Freu!
Nun gut, dann will ich mich mal erklären. Ich finde (und fand schon vor bald drei Jahren, als ich meine ersten trazes hinterließ) Plazes einen coolen Namen, und dagegen klingt die Deutsche Gesellschaft für Verortung eben sehr, nun ja, deutsch.
Was die Datensicherheit angeht, hat Plazes seit damals auch gewaltig zugelegt. Ende 2004 konnte man nur Plazes angeben, an denen man sich tatsächlich befand - etwas anderes erlaubte der damalige Plazer gar nicht. Weil ich aber unterwegs vor allem per UMTS im Netz bin und der Plazer partout nichts erkennen wollte, habe ich es eben wieder bleiben gelassen.
Jetzt kann ich auch ohne Plazer Spuren hinterlassen - und keiner weiss, ob sie auch stimmen… Der eine nutzt solche Dienste, um Spuren zu hinterlassen, der andere, um sie zu verwischen. Spannendes Meta-Konzept, oder?
Der Kommentar von Thomas Kurbjuhn ist zunächst im Akismet-Filter hängengeblieben, weshalb ich erst jetzt darauf antworte.
Zunächst für alle, die das StGB eben nicht auswendig können: Der § 130 stellt Volksverhetzung unter Strafe - eine der grundlegenden Vorschriften unserer Nachkriegsrepublik.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich in dieser Frage ein klein wenig schwanke und eigentlich eher der US-amerikanischen Auffassung von Meinungsfreiheit zuneige - also der Version, wie sie in der US Constitution festgelegt ist, nicht in der, die die heutigen Heimatschützer durchsetzen. In der US-Verfassung steht die Meinungsfreiheit über so ziemlich allem anderen, egal, wie bescheuert oder hasserfüllt diese Meinung ist. Der Grundsatz dahinter ist: Eine gesunde Demokratie muss auch radikal abweichende, undemokratische und unfreiheitliche Meinungen abkönnen. Und dieser Meinung bin ich im Grunde auch.