Mrz 19 2008
MyBVerfG!
In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.
…sagt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes in der angekündigten Eilentscheidung (PDF) zur Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 256/08). Die daraus gezogene Folgerung lautet nun nicht, dass die Datenspeicherung ausgesetzt ist. Schade eigentlich - es wäre so schön konsequent gewesen.
Immerhin soll bis zur Entscheidung im Herbst der Zugriff auf die Daten nur zur Aufklärung von schweren Straftaten erlaubt sein. Leider - und das ist der morgendliche Trübsinn am Karmittwoch - ist das im Zeitalter der berufsmäßigen Angst- und Panikmacher im Namen des Heimatschutzes oft eine Definitionssache. Trotzdem freut sich Nr. 34.451. Es ist schön, in einer Demokratie zu leben.
3 Kommentare zu “MyBVerfG!”

Klar wär das schön gewesen. Da es sich aber erst mal “nur” um eine Eilentscheidung handelt, wird das BVG mangels wochenlanger Beratung und seitenlanger Begründung noch nicht das ganze Teil zerlegen. Schön schon mal, dass unsere wackeren Strafverfolger die Daten praktisch nicht mehr nutzen dürfen (mal abgesehen von unter 0,002% lt. MPI-Gutachten). Jetzt warte ich nur noch auf die “Einzelfälle” in denen sich Poilzei und Staatsanwaltschaft darüber hinwegsetzen und auf die phantasievollen Statements unserer Volkszertreter.
Schön finde ich in dem Zusammenhang, dass mir Google gerade auf dieser Seite eine Anzeige mit folgendem Inhalt zeigt:
Illuminaten, Okkultisten
Geheimbünde, verschworene Gruppen, Illuminaten und Freimaurerpolitik.
Aber das gehört nicht hierher (gell, Google?). Für eine Eilentscheidung ist die Nachricht aus Karlsruhe schon mal sehr gut, und ich freue mich schon auf die verkniffenen Gesichter von Schäuble, Zypries & Co., demnächst in einer Fernsehnachrichtensendung Ihres Vertrauens.
Na, unsere Chef-Überwacher werden die Eilentscheidung schon in ihrem Sinne “sprachregeln” und als klare Bestätigung der Rechtmäßigkeit ihrer Begehrlichkeiten ausgeben.